Kinder brauchen für ihre
Entwicklung Zeit, vor allem Zeit von wichtigen nahestehenden Personen. Dazu
zählen nicht nur die Eltern, sondern auch die Großeltern. Die Elternzeit
soll durch eine Ausweitung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer Großelternzeit
ausgebaut werden, um flexibler auf die sich wandelnden Lebensalltage und der
demografischen Entwicklung reagieren zu können. Dazu wird derzeit ein Gesetzesentwurf
vom BMFSFJ ausgearbeitet.
Ausreichend Zeit zu haben ist
nichts Selbstverständliches. Familien mit Kindern haben zunehmend Schwierigkeiten
ihre verschiedenen Zeiten zu synchronisieren und geraten unter Zeitnot. Berufliche
Zeiten, Zeitbedürfnisse von Kindern oder Zeitbedürfnisse von Eltern müssen beispielsweise
durch die Familie ausbalanciert werden, was nicht leicht zu bewältigen ist. Oft
leiden die Lebensqualität und das Wohlbefinden der verschiedenen
Familienmitglieder darunter.
Großeltern werden zukünftig durch
ein angehobenes Rentenalter noch voll beruflich tätig sein und damit weniger
Zeit für Enkelkinder zur Verfügung haben. Aber auch Lebensentwürfe ändern sich
und schon heute genießen Ruheständler ihre zur freien Verfügung stehende Zeit zum Reisen, für
Weiterbildungen und anderen Dingen, die während der berufstätigen Jahre nicht
ohne Weiteres möglich gewesen wären. Weniger Zeit bleibt für die Enkelkinder.
Positiv ist es zu bewerten, dass
politische Akteure Zeitnöte und Zeitkonflikte von Familien in ihr Blickfeld
rücken. Für mich bleibt es allerdings fraglich, ob wirklich alle Zeiten
rechtlich geregelt werden sollten. Das gilt gerade für Zeiten, die doch
eigentlich als ganz selbstverständlich im Alltag da sein sollten. Dazu gehören vor
allem Zeit für Kinder und Enkelkinder.
Zunehmend könnte man durchaus von
einer Verrechtlichung der Zeit sprechen.
Link der Pressemitteilung des BMFSFJ vom 27.09.2012 : BMFSFJ
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